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Schule gestalten durch Gremienarbeit an der MKG

Schulentwicklung wird bei uns wesentlich mitgetragen von einem breiten Engagement der Schulgemeinschaft in den verschiedenen schulischen Gremien, welche für sich gesonderte Aufgaben wahrnehmen und in der Vernetzung entscheidend an Entwicklungsprozessen teilhaben.

Auf diesen Seiten finden sich einige gewichtige Gremien und deren aktuelle Zusammensetzung wieder.

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Optionen es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz des Landes NRW in den Paragraphen 62 bis 77. Die Paragraphen 62 - 64 klären dabei über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, §§ 65 - 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule und §§ 76 - 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.

Mitwirkungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in schulischen Gremien

Die Belange der Schülerinnen und Schüler werden vertreten durch gewählte Schülerinnen und Schüler auf Ebene der Klassen (gegebenenfalls Jahrgangsstufe und Kurs), im Schülerrat bzw. Schülerversammlung sowie durch die Schülervertreterinnen und Schülervertreter und deren Schülersprecher.

Nach Paragraph 74 des Schulgesetzes NRW hat die Schülervertretung im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerschaft bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Zielgruppe im Kontext der Schulentwicklung zu fördern.

Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz, dem sogenannten SV-Erlass, geregelt.

Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern in schulischen Gremien

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Das Schulministerium NRW veröffentlicht in jedem Schuljahr einen aktuellen Wahlkalender, welcher die relevanten Wahltermine aufführt und übersichtlich darstellt. Dieser enthält außerdem Hinweise zum Verfahren und zum Stimmrecht.

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