Sonderpädagogische Förderung
Vielseitigkeit, Heterogenität, Individualität - diese Merkmale sind für die Maximilian-Kolbe-Gesamtschule selbstverständliche Gut. Die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler begreifen wir als Chance!
Seit mehreren Jahren sind wir eine Schule des gemeinsamen Lernens, also eine allgemeine Schule, die auch Ressourcen für Kinder und Jugendliche mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bereit hält.
Die sonderpädagogische Förderung umfasst prinzipiell die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, darüber hinaus die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung. Auch eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) kann einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung begründen.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent (für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung) erfolgt. Die sonderpädagogische Förderung verfolgt bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und strebt damit die an der MKG angebotenen Bildungsabschlüsse an. Im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet, d.h. zu eigenen Abschlüssen geführt.
Neben der allgemeinen Schule finden sich als Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen auch ausgewiesene Förderschulen. Die Eltern können für Ihr Kind also abweichend von der allgemeinen Schule die Förderschule für ihr Kind wählen.
Wie wird sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt?
In der Regel stellen die Eltern/ Erziehungsberechtigten über die Lehrkräfte der allgemeinen Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schule erstellt auf der Basis von Beobachtungen, Testungen und bisherigen Förderplänen ein Gutachten. Auf der Basis dieses Gutachtens entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt/ die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. In Ausnahmefällen kann auch die Schule selbst den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Alternativ können Eltern für ihr Kind jedoch auch eine Förderschule wählen.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.