Sie sind hier:

ACHTUNG: Schulpflicht für Jg. 10 ab 23.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich freue mich über die zahlreichen Anmeldungen zum Lernangebot ab dem 23.04.2020 und danke für das damit verbundene Vertrauen in die Maßnahmen der MKG.

Am späten Samstag wurde seitens der Landesregierung eine weitere Nachricht an die Schulen verschickt, wonach die Wiederaufnahme des Unterrichts in Jahrgang 10 nicht wie zuerst öffentlich verkündet freiwillig sein soll, sondern dass

ab dem 23.04.2020 für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 Schulpflicht - d.h. Anwesenheitspflicht - besteht.

Diese Verschärfung des Vorgehens seitens der Landesregierung haben wir natürlich umzusetzen. Eine Anmeldung muss also nicht mehr erfolgen, da alle zehnten Klassen kommen müssen. Lediglich das Angebot an den Nachmittagen nach der 6. Stunde bleibt freiwillig (Anmeldung per Mail notwendig).

Die Planungen der MKG in Bezug auf räumliche, personelle und hygienische Vorkehrungen sind soweit vorbereitet, dass wir die Forderung des Landes umsetzen können!

 

Folgende Regelungen sind für den Wiederbeginn ab dem 23.04.2020 zu beachten:

  • Der Unterricht von 8:20 Uhr bis 13:35 Uhr ist für alles Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 verbindlich!
  • Das Angebot der Betreuung nach der 6. Stunde besteht als freiwilliges Angebot weiterhin.
  • Alle Klassen werden durch die Klassenleitungen in Kleingruppen mit max. 10 Personen eingeteilt und von nur wenigen Lehrkräften unterrichtet.
  • Im Tagesverlauf hat jede Person einen fest zugewiesenen Raum, Tisch und Stuhl sowie einen Pausen- und Sanitärbereich (siehe unten), der verbindlich gilt! Die Räume sind so strukturiert, dass ein Mindestabstand dauerhaft gewahrt bleiben kann.
  • Die Klassen finden sich gemäß der folgenden Übersicht vor Unterrichtsbeginn ab 8 Uhr in den zugewiesenen Bereichen ein. Aufsichten sichern die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.

verpflichtender Aufenthaltsort vor dem Unterrichtsbeginn und in den Pausen:

10a: Stein vor der Bücherei / Vordereingang

10b: Grünes Klassenzimmer

10c: Schulhof

10d: Schulgarten

 

verpflichtend zu nutzender Sanitärbereich:

10a: Vor der Schülerbücherei (Erdgeschoss)

10b: WC der Abteilung 2 (gegenüber BO20)

10c: Außen-WC Schulhof

10d: WC der Naturwissenschaften

 

  • Die Busse der gewohnten Linien werden den Schülertransport wieder aufnehmen. Es ist für uns nicht absehbar, ob alle Strecken verlässlich anlaufen. Zudem möchte ich ausdrücklich dazu aufrufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln die Abstandsregeln zu beachten und Mundschutz zu tragen (muss privat angeschafft werden).
  • Persönliche Schutzausrüstung: Die MKG erfüllt alle Landesvorgaben über die Maße hinaus. Dennoch möchte ich alle Schülerinnen und Schüler ermutigen, persönliche Schutzausrüstung mitzuführen und zu tragen (insbes. Mundschutz). Eine Verpflichtung besteht nicht.

 

Regelungen für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen:

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, d.h.

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison),

entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

Diesen Schülerinnen und Schülern werden dann Lernangebote für zu Hause gemacht.

Eine Teilnahme an Prüfungen wird für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglicht.

Ich bitte Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, um Verständnis, dass aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung diese kurzfirstige Umstellung auf eine Schulpflicht stattfinden muss.

Ich verspreche allen Personen - Schüler*innen, Lehrkräften, Mitarbeiter*innen und Eltern/ Erziehungsberechtigten gleichermaßen - dass wir alles in unserer Macht stehende unternehmen und unternommen haben, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Wenn sich alle Personen umsichtig und konsequent an unsere Regelungen halten, gelingt der Wiederbeginn des Unterrichts risikoarm.

Dieser Nachricht füge ich einen offenen Brief der Schulministerin des Landes NRW, Frau Gebauer, zur Kenntnisnahme bei.

 

Mit herzlichem Gruß

Maarten Willenbrink

Schulleiter i.V.

Zurück zum Seitenanfang