Eltern/ Erziehungsberechtigte können die Notbetreuung ihrer Kinder über die Schulen oder den Schulträger (Gemeinde Saerbeck) beantragen. Die Auflagen, an welche sich der Schulträger bzw. der Kreis bei der Entscheidung halten muss, sind erweitert worden:
Ein Anrecht auf Notbetreuung haben Eltern/ Erziehungsberechtigte insbesondere von Kindern der Jahrgänge 1-6 dann, wenn
- einElternteil oder Alleinerziehende in "kritischen Bereichen der Infrastruktur" (Auflistung siehe unten) unabkömmlich tätig sind;
- die Berufstätigkeit nachgewiesen wird;
- andere Betreuungsmöglichkeiten nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht gegeben sind.
Als eine unabkömmliche Tätigkeit gemäß der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Tätigkeiten aus folgenden Bereichen angenommen:
☐ Energie ☐ Wasser, Entsorgung ☐ Ernährung, Hygiene ☐ Informationstechnik und Telekommunikation
☐ Gesundheit ☐ Finanz- und Wirtschaftswesen ☐ Transport und Verkehr ☐ Medien ☐ Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
☐ Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Je Gebäude/ Einrichtung werden nur kleinste Gruppen für die Notbetreuung bewilligt. Wenn Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen, können Sie die telefonische Beratung der Sekretariate der beiden Saerbecker Schulen in Anspruch nehmen:
St. Georg Grundschule: 02574-401
Maximilian-Kolbe-Gesamtschule: 02574-93720
Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie die Gemeindeverwaltung unter 02574-89194
Die Schulen sind nicht Entscheidungsträger. Über die Anträge von Saerbecker Familien entscheidet in den nächsten Tagen die Gemeindeverwaltung Saerbeck.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Antrag auf Notbetreuung. Diesen senden Sie bitte ausgefüllt per Email an sekretariat@gesamtschule-saerbeck.de