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Informationen zum Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung NRW hat heute Abend per Eilmeldung mitgeteilt, dass mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge alle SchülerInnen zunächst für eine Woche auf Distanz unterrichtet werden.

Nach den Osterferien, also ab Montag, den 12.04., kommen zunächst nur die Jahrgänge 10 (anteilig) sowie Q1 und Q2 (je vollständig) in den Präsenzunterricht. Alle anderen Jahrgänge haben für eine Woche Onlineunterricht.

In der Folgewoche (ab dem 19.04.2021) soll nach heutigem Planungsstand und je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens dann Wechselunterricht für alle Jahrgänge beginnen.

Meinen Mitteilungen folgend findet sich die Originalnachricht des Staatssekretärs zur Kenntnisnahme.

Ich bitte aber vorab um Beachtung der folgenden Regelungen für die nächste Woche in der MKG:

1. Die Jahrgänge Q1 und Q2 erscheinen wie bisher in Vollpräsenz zum Unterricht gem. Stundentafel. Die Q2 wie bekannt jedoch lediglich zum Unterricht der Prüfungsfächer.

 

2. Die Jahrgangsstufe 10 kommt gem. Stundentafel, aber im Wechselunterricht nur hälftig zur Schule (Beginn Gruppe A). In der Folgewoche kommt dann Teilgruppe B. Dann wiederum wird die Jahrgangsstufe in der dritten Woche nach den Ferien (Unterrichtsende der Q2) in Vollpräsenz (mit mehreren Räumen) unterrichtet werden.

Für die 10er-Gruppe im Distanzlernen gilt: Die Lehrkräfte werden die Konzentration auf die Vorbereitung der ZP 10 legen. Die übrigen Fächer halten sich bei der Aufgabenstellungen etwas zurück.

Verpflegung für Jg. 10-Q2: Die Mensa und/ oder Kiosk werden ein Angebot etwa wie vor den Ferien bereit halten. Es wird somit eine Verpflegung im Ganztagsbetrieb zugesichert.

 

3. Distanzlernen für die Jahrgänge 5-9, EF vom 12.-16.04.2021: Der Unterricht erfolgt online über IServ gem. dem schulischen Distanzlernkonzept: Lehrkräfte nehmen über das Aufgabenmodul aber auch über Videokonferenzen den Unterricht vor. Bei Fragen und Problemen sind die Klassen- und Fachlehrkräfte aber auch die BeratungslehrerInnen, Abteilungsleitungen sowie Schulsozialarbeit (Frau Koop, Herr Stock) und Schulspychologie (Frau Ortmeier) per Mail via IServ erreichbar.

 

4. Notbetreuung: SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 und 6 können im Bedarfsfall eine Notbetreuung beantragen (Formular). Der Unterricht erfolgt für die Notbetreuung online, es findet eine Aufsichtsführung in der Schule statt. Selbstverständlich stellen wir vor Ort auch die notwendigen Medien zur Verfügung. Anträge auf Notbetreuung bitte postwendend per Mail an das Sekretariat schicken (sekretariat@remove-this.gesamtschule-saerbeck.de).

 

5. Es gilt nach den Osterferien eineTestpflicht für SchülerInnen, die in Präsenz unterrichtet werden. Zweimal je Woche müssen Selbsttests in der Schule durchgeführt werden, oder aber es muss der Klassenleitung durch offizielle Schriftstücke nachgewiesen werden, dass im Rahmen der ärztlichen „Bürgertestung“ ein negativer Befund vorliegt. Vom Präsenzunterricht auszuschließen ist, wer nicht am Selbsttest in der Schule teilnimmt und keinen ärztlichen Nachweis erbringen kann.

Die Regelungen werden in der neuen Corona-Betreuungsverordnung beschrieben.

Die Tests werden im Klassen- bzw. Kursraum stattfinden.

Ganz wichtig ist für alle beteiligten Personen die Grundannahme, dass ein positiver Schnelltest nur einen Verdacht darstellt - ein Grund zur Panik besteht nicht. Elternhäuser sind bei positiven Testergebnissen angehalten, ihr Kind umgehend aus der Schule abzuholen und einen Labortest (PCR-Test) durchführen zu lassen

Testergebnisse sind vertraulich zu behandeln.

Wir haben in der Woche vor den Osterferien sehr gute Erfahrungen mit Testungen machen können. Sie sind für alle Jahrgänge recht unkompliziert und werden den Präsenzunterricht neben den bisherigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zusätzlich absichern.

Verbindliche Termine: In der Jahrgangsstufe 10 finden die Testungen am Montag in der 3. Stunde (Test 1) und am Donnerstag in der 5. Stunde (Test 2) statt.

In der Q1: Mo.1, Do.2

In der Q2: Mo.4, Mi.1

Termine für alle Jahrgänge für die Zeit ab dem 19.04.2021 werden frühzeitig bekannt gegeben.

 

6. Beratungswoche: Während der kommenden Woche werden die SchülerInnen und Elternhäuser der Jahrgangsstufe 6 (Beratung WP-Wahl), der Jahrgangsstufe 7 (Beratung Neigungsfachwahl) sowie Jahrgang 10 ("Abschlussprognose") durch die Klassenleitungen beraten. Die Beratung erfolgt telefonisch bzw. nur in dringenden Ausnahmen in Präsenz.

 

Soweit die schulinternen Regelungen.

Ich hoffe, dass alle Familien eine frohe und erholsame Osterzeit genießen konnten und nun Verständnis für die landespolitischen Regelungen aufbringen können. Sie sind inhaltlich und auch zeitlich herausfordernd, sollen aber letztendlich den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und bestmöglicher Schulbildung ermöglichen.

Die Schulleitung ist zuversichtlich, dass wir auch die nächsten Wochen erfolgreich begehen werden als Schulgemeinschaft an der MKG, wenn wir weiterhin konstruktiv und im Dialog - mit wechselseitigem Verständnis - vorgehen.

Ich bitte nun um Kenntnisnahme der unten folgenden Mail des Schulministeriums und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Maarten Willenbrink, Schulleiter der Maximilian-Kolbe Gesamtschule

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

 

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort.

 

Schützen, Impfen und Testen

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.

 

Distanzunterricht

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

 

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

 

Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen

Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.

Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

 

Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs

In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April 2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:

1. Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.

2. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.

3. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.

Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:

  • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
  • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
  • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
  • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.


Weitere Informationen

Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

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