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Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie und Euch über einige wichtige Punkte informieren, die den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Ferien betreffen.

 

Testungen zum Schulbeginn

- Am ersten Schultag nach den Herbstferien (Montag, 25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Jahrgängen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

- Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Heißt: Corona-Selbsttests dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags).

 

Testungen während der Herbstferien

- Es gibt natürlich keinen schulischen Testnachweis für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien.

- Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler (sofern sie nicht geimpft oder genesen sind) für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Bürgertest.

 

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

- Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

 

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

- Viele Familien werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

- Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren - unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung - in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

 

Maskenpflicht

- In der ersten Woche nach den Herbstferien gilt weiterhin die Maskenpflicht wie bisher.

- Ab dem 02.11.2021 wird aller Voraussicht nach eine Änderung greifen: Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

 

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

- Offene und gebundene Ganztagsangebote des Regelunterrichts, der Mittagsfreizeit oder der verschiedenen AGs finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Dies betrifft auch den Mensa- und Kioskbetrieb.

(Diese Regelungen hat das Schulministerium kurz vor den Ferien veröffentlicht. Die vollständige Version der Verordnung des Ministeriums findet sich hier https://schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen)

 

Ergänzende schulinterne Regelungen

In Anlehnung an die Regelungen aus dem vergangenen Schuljahr ist bitte in Regenpausen wie folgt zu verfahren:

- Regenpausen werden zentral durch einen gesonderten Gong kurz vor Beginn der gr. Pausen/ Mittagspausen angekündigt.

- Die Lehrkräfte begleiten die Klassen in ihren Klassenraum bzw. lassen die Klassen in ihrem Klassenraum. In den Fachräumen dürfen keine Kurse/ Klassen verbleiben (es sei denn, die Fachlehrkraft bleibt dauerhaft verantwortlich dabei).

- Die gemäß Plan vorgesehenen Aufsichten nehmen die Pausenaufsicht wahr. Fach- und/ oder Klassenlehrkräfte unterstützen die Aufsichten nach Kräften und nach Bedarf.

- In den Pausen im Klassenraum gilt zunächst weiterhin die Maskenpflicht. Die Raumtüren bleiben geöffnet, die Fenster nur gekippt. Toben und Rennen sind nicht gestattet.

- Die Klassen verbleiben in den Regenpausen im Klassenverband. Eine Durchmischung mit anderen Klassen darf dann leider nicht stattfinden.

- Die Handyordnung gilt auch in Regenpausen uneingeschränkt. Die LCD-Bildschirme dürfen nur durch Lehrkräfte verwendet werden.

- Die anwesenden Lehrkräfte entscheiden vor Ort, ob ggf. Einzelpersonen oder ganze Gruppen aufgrund von Fehlverhalten aus den Räumen verwiesen werden.

- Die SII ordnet sich jahrgangsbezogenen Aufenthaltsbereichen zu. Bitte hierzu Regelungen der Oberstufenleitung beachten.

- Das große Forum und die Flure sind keine Aufenthalts- sondern Durchgangsbereiche. Der Schulhof kann nach eigenem Ermessen genutzt werden. Ein ständiger Wechsel zwischen Klassenraum und Schulhof ist in den Regenpausen zu vermeiden. Selbstverständlich erlauben die Aufsichten jedoch im üblichen Maße das Verlassen der Aufenthaltsräume zum Aufsuchen von Kiosk, Mensa, Toilette, Vertretungsplan oder dergleichen mehr.

Der Schulleitung ist bewusst, dass die Regelungen eine Umgewöhnung verlangen und hier und da Diskussionspunkte entstehen können. Ich hoffe, dass auch die Schülerschaft dafür Verantwortung mitträgt, dass eine weitestgehend friedliche und entspannte Pausenzeit in Regenphasen stattfinden kann. Bei Problemen, Fragen, Anregungen bitte ich ausdrücklich um Rückmeldung.

 

Hinweise zur Handyordnung

Allen Schüler*innen ist bekannt, dass die Handyordnung der MKG gemäß Beschluss der Schulkonferenz (Gremium aus Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen) ausdrücklich vorsieht, dass Schüler*innen der Jahrgänge 5-10 Handy/ Smartphones während des Untrrichtstages (einschließlich Pausen) nicht nutzen dürfen. Ausnahmen von dieser Regelungen können Lehrkräfte in eigener Aufsichtsverantwortung zulassen.

Aufgrund verschiedener Beobachtungen möchte ich in Erinnerung rufen, dass gemäß der geltenden Handyordnung ausschließlich Schüler*innen der SII ihre Handys außerhalb des Unterrichts nutzen dürfen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den räumlichen Bereich der Abteilung III, also ab Vorraum DO-Bereich bis zum Treppenhaus DO- Bereich.

In den Foren, draußen oder anderswo auf dem Schulgelände, wo sich auch die Schüler*innen der SI aufhalten, müssen sich die Schüler*innen der SII an der Handyordnung für die SI orientieren.

Ein ergänzender Hinweis: die Handyordnung umfasst auch andere Formen mobiler bzw. smarter Kommunikationstechnologie. In Bezug auf Klassenarbeiten/ Klausuren ist es wichtig, dass Schüler*innen, die eine Smartwatch tragen, diese ablegen. Andernfalls können Täuschungsversuche nicht ausgeschlossen werden.

 

Und nun auf in die Ferien

Nach einer erfolgreichen Fahrten- und Projekt- und Praktikumswoche kann ich im Namen des Kollegiums feststellen, dass die ersten Wochen im neuen Schuljahr insgesamt erfolgreich angelaufen sind - so darf es weitergehen. Ein Hinweis für Interessierte: am 20.11.2021 wird an der MKG ein Tag der offenen Tür stattfinden. Ankündigungen folgen bald in der Tageszeitung und auf der Homepage der Schule.

Ich wünsche der Schülerschaft und den Familien nun eine schöne Herbst(ferien)zeit und freue mich im Namen der MKG auf ein gesundes Wiedersehen am 25.10.2021.

Herzliche Grüße

Maarten Willenbrink, Schulleiter der Maximilian-Kolbe-Gesamtschule

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