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Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am gestrigen Abend hat das Schulminsterium mitgeteilt, dass wir ab Montag, den 19.04.2021, einen Schulbetrieb im Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen aufnehmen werden. Diejenigen Jahrgänge, die in dieser Woche noch im Distanzunterricht bleiben mussten, werden also ab Montag wieder in das Wechselmodell einsteigen.

Ich bitte Sie und Euch, die folgenden Regelungen an der MKG zu beachten. Für Rückfragen stehen die Klassenleitungen oder auch die Schulleitungsmitglieder zur Verfügung.

 

Wie wird der Wechselunterricht organisiert?

Wir führen ab Montag zunächst bis Ende April das wochenweise Wechselmodell fort. Damit behalten wir die bisherigen Regelungen, die wir vor den Osterferien getroffen haben, bei. Dies sind insbesondere Unterricht nach Stundenplan (ganztägig), Hygiene- und Sicherheitsregeln wie bisher, Pausenzeiten wie bisher.

Die Mensa und der Kiosk bieten das bewährte Angebot zur Verpflegung an.

Ausblick: Da im Monat Mai jedoch einige Feier- und Brücketage auf uns zukommen, finden derzeit intensive Planungsüberlegungen statt, die eine Änderung dieses Wochenwechsels hin zu einem tageweisen Wechsel durchdenken. Dabei werden das Kollegium, die Elternvertretungen aber auch andere Schulen der Umgebung beratend angehört. Unser Ziel ist es, für Elternhäuser Planungssicherheit abzubilden, den Schüler*innen eine gute Struktur zu bieten, ein möglichst umfassendes soziales Miteinander unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen zu ermöglichen und eine pädagogisch wie auch fachlich intensive Lehre durchzuführen.

Wir werden Sie und Euch Ende der kommenden Woche über die Ausrichtung des Wechselmodells ab Mai 2021 informieren.

 

Wer kommt ab Montag zum Präsenzunterricht?

An der MKG werden die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-9 sowie der EF mit der A-Gruppe beginnen, die Jahrgangsstufe 10 ist in der nächsten Woche mit der B-Gruppe dran.

Die Jahrgänge Q1 und Q2 erscheinen weiterhin in Vollpräsenz.

Es ist vorgehen, dass in der dann folgenden Woche ab dem 26.04.2021 auch die 10er in Vollpräsenz in die Schule kommen, da dann die Q2 außer Haus ist und mehr Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Für andere Jahrgänge sehen die Regelungen der Landesregierung derzeit keine Vollpräsenz vor.

Wenn Unsicherheiten bestehen, zu welcher Gruppe ein Schüler/ eine Schülerin gehört, können die Klassenleitungen Auskunft geben.

Die Notbetreuung für Jg. 5/6 wird weiter angeboten. Anmeldungen können mit dem Anmeldbogen, welchen ich in der vergangenen Woche versendet habe, vorgenommen werden (über das Sekretariat).

 

Die Testpflicht:

Die Testpflicht von Schüler*innen, Lehrkräften und sämtlichen Mitarbeiter*innen ergänzt neben den bisherigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell. Die Schule richtet pro Schüler*in je Woche zwei Testzeitfenster ein und stellt die Selbsttests zur Testung in der Schule zur Verfügung. Lehrkräfte leiten Tests der Firma Siemens an. Informationen zu dem Test finden sich hier: https://www.clinitest.siemens-healthineers.com

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, eine negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (kostenfreier Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Bitte dringend beachten: Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Am Präsenzunterricht sowie an Betreuungsangeboten dürfen nur noch Personen, die entweder am jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttests (in der Schule, unter Aufsicht von schulischem Personal) mit einem negativen Ergebnis teilgenommen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Auch an Klassenarbeiten und Klausuren darf man ohne eine Testung oder den Nachweis nicht teilnehmen (Vorgaben für das Abitur wurden durch die Oberstufenleitung mitgeteilt).

Durch die Änderung der Verordnung entfällt somit das Recht auf Widerspruch gegen Testungen. Über den folgenden Links sind die entsprechende Schulmail sowie die aktualisierte Corona-Betreuungsverordnung einsehbar.

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Testzeiten:

Testzeiten: Die Testungen in der Schule finden in der Regel montags und mittwochs oder donnerstags statt. Das Kollegium wird über die genauen Zeiten informiert.

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Umstände, unter denen Präsenzunterricht stattfinden kann, werden immer komplizierter und sind sicherlich nicht nur angenehm. Wir müssen gemeinsam durch diese Pandemie kommen, dabei auf die Wissenschaft und politische Entscheidungen vertrauen und wollen dabei möglichst gesund bleiben.

Da hin und wieder aus Elternhäusern Regelungen hinterfragt oder kritisch kommentiert werden, nehmen wir die Sorgen und Ängste wahr - und bemühen uns um Kompromisse im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten.

Wir stehen als Kollegium und Schulleitung weiterhin für konstruktive Dialoge zur Verfügung und bitten um ein vertrauensvolles Miteinander auf diesem steinigen Weg. Fühlen Sie sich bitte jederzeit eingeladen, das Gespräch zu Lehrkräften, Mitarbeiter*innen und der Schulleitung zu suchen, um Fragen, Bedenken oder auch Positives auszutauschen.

Wir hoffen natürlich, dass das Infektionsgeschehen nun längerfristig Präsenzunterricht (im Wechselmodell) zulässt. Bleiben Sie/ bleibt gesund!

 

Mit herzlichen Grüßen

Maarten Willenbrink, Schulleiter der Maximilian-Kolbe-Gesamtschule

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