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Wichtige Mitteilungen zum Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

basierend auf den Beschlüssen des Schulministeriums NRW wird das Distanzlernen bis Ende Januar an der Maximilian-Kolbe-Gesamtschule unter Maßgabe der folgenden Punkte stattfinden:

 

a) Beginn der Distanzlernens: Der Onlineunterricht beginnt am Montag, den 11.01.2021.

 

b) Aufgabenstellungen erfolgen überwiegend in langfristigen Formaten (z.B. Wochenpläne), sodass Familien das Pensum selbst einteilen können, und werden den Schüler*innen über das "Aufgabenmodul" von IServ zugestellt. Ergänzend können anteilig und bei Bedarf "Videokonferenzen“ mit den Schüler*innen einberufen werden.

Je nach Themenfeld können Lehrkräfte nach eigenem Ermessen von dem langfristigen Aufgabenformat abweichen und den Klassen/ Kursen tagesaktuelle Aufgaben zukommen lassen.

Es besteht natürlich Schulpflicht - wenn auch auf Distanz - aber das bedeutet ganz klar, dass alle Leistungen der Schüler*innen bewertbar sind und eine Beteiligung an allen Fächern vorausgesetzt wird.

 

c) Regelmäßige Videokonferenzen: Die Klassenleitungen führen einmal je Woche eine verbindliche Videokonferenz mit der Klasse durch, die eine rein pädagogische Intention verfolgt: Wie geht es den Schüler*innen, erreichen wir alle, wie kommen die Schüler*innen mit dem Distanzlernen zurecht?

Bei Bedarf können Eltern oder Schüler*innen natürlich auch Einzelgespräche mit der Klassenleitung oder aber auch den Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit oder der Schulpsychologie in Anspruch nehmen. Alle Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen und Schulleitungsmitglieder sind zudem über die dienstlichen Mailadessen von IServ erreichbar.

 

d) Noten (Quartals- bzw. Halbjahresnoten) werden den Schüler*innen bei Bedarf einzig durch die je Fach zuständige Fachlehrkraft individuell je SuS mitgeteilt.

 

e) Klausuren/ Arbeiten:

- Eine Rückgabe der bisher geschriebenen Klausuren/ Klassenarbeiten findet im Januar nicht statt. Gleichwohl werden die Schüler*innen über die Ergebnisse individuell informiert sowie über den „Klassenspiegel“. Die Oberstufenleitung informiert die Jahrgänge der SII über gesonderte Regelungen bezüglich der Klausuren der Q-Phase und bezüglich der Laufbahnbescheide.

Grundsätzlich gilt für alle Jahrgänge: Sollten im Nachgang durch die verspätete Rückgabe von Klausuren fehlerhafte Benotungen festgestellt und daher Noten im Zeugnis begründet verändert werden müssen, so ist dies nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften möglich.

- In den Jahrgangsstufen 5 bis EF werden im Januar keine Klausuren/ Arbeiten geschrieben. Notwendige Ausnahmen für die Q1 und die Q2 teilt die Oberstufenleitung den betreffenden Jahrgängen mit.

 

f) Verschiedenes:

- Am Montag und Dienstag (11./12.01.2021) können Schüler*innen noch Material aus den Klassenräumen holen, falls Bedarf besteht. Bitte zuvor beim Sekretariat anklopfen und das Anliegen anmelden.

- Krankmeldungen von Schüler*innen müssen weiterhin zu den üblichen Zeiten an das Sekretariat mitgeteilt werden.

- Grundsätzlich besteht uneingeschränkte Schulpflicht im Distanzlernen. Sollten Schüler*innen aus anderweitigen Gründen zeitweise verhindert sein, so ist dies durch die Erziehungsberechtigten wie üblich zu entschuldigen. Mehrtägige Beurlaubungen von der Schulpflicht kann nur die Schulleitung nach schriftlicher Antragstellung genehmigen.

- Das Sekretariat ist täglich zu den üblichen Zeiten geöffnet. Zudem ist die Schulleitung täglich mit mind. einem Mitglied in Präsenz vertreten.

 

g) Notbetreuung: Eltern können in begründeten Ausnahmefällen Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches einen Werktag vor Beginn des benötigten Zeitabschnitts dem Sekretariat zukommen zu lassen ist. Schüler*innen mit sonderpäd. Förderbedarf können davon abweichend ebenfalls ausnahmsweise auch in allen anderen Altersgruppen für die Notbetreuung angemeldet werden. Für letztgenannte Kinder/ Jugendliche ist die Beratung durch die Sonderpädagoginnen unerlässlich und wird im Bedarfsfall erbeten.

Die Organisation der Notbetreuung wird nicht den Lehrkräften obliegen, die den digitalen Unterricht verantworten. Es wird lediglich eine Aufsicht, jedoch kein Unterrichtsangebot in der Schule eingerichtet. Die Mittagsverpflegung und der Kiosk stehen im Januar ebenfalls nicht zur Verfügung.

Sollten noch weitere Erkenntnisse entstehen - oder offene Fragen zu klären sein - behält sich die Schulleitung Ergänzungen oder auch Abänderungen der o.g. Punkte vor. Da wir alle vor einer neuen Situation stehen, erbitte ich ausdrücklich den kritisch-konstruktiven Dialog sowie Geduld und Verständnis für notwendige Entscheidungen. Danke!

 

Mit herzlichen Grüßen

Maarten Willenbrink, Schulleiter der Maximilian-Kolbe-Gesamtschule

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